Wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, wird in Brandenburg in Regionalplänen geregelt.
Aktuell stellen alle fünf Regionen neue Regionalpläne auf, die (auch) Ziele für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung enthalten. Dafür hat der Bund mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vom 28. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) einen neuen Rechtsrahmen geschaffen.
Die gemeinsame Landesplanung überarbeitet die Richtlinie für die Regionalpläne. Die bisherige "Ausschlussplanung" mit Eignungsgebieten wird von einer "Angebotsplanung" mit Vorranggebieten abgelöst.