Steckbrief Kommunale Teilhabe
Land Brandenburg
Jährliche Sonderzahlung an Windkraftanlagen nach BbgEESG
Darstellung der in Betrieb und in Planung befindlichen Anlagen, Anlagen mit Zuschlagserteilung nach Ausschreibungsverfahren EEG und Anlagen nach der Zuordnung Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Das dargestellte letzte Berichtsjahr ist unvollständig, da noch weitere Anlagen in Betrieb genommen werden bzw. noch nicht komplett registriert sind.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Windkraftanlagen.
Mögliche Gewinnbeteiligung an Windkraftanlagen nach EEG*
* Voraussetzung einer möglichen finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Windkraftanlage und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegen keine Daten aus der EEG-Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge und es erfolgt keine Zuordnung zur Kommunalen Teilhabe.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Windkraftanlagen.
Windkraftanlagen
Für diese Region gibt es keine Windkraftanlagen mit Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung nach EEG oder Sonderzahlung nach BbgEESG.
Jährliche Sonderzahlung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach BbgEESG
Darstellung der in Betrieb und in Planung befindlichen Anlagen und Anlagen nach der Zuordnung Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Das dargestellte letzte Berichtsjahr ist unvollständig, da noch weitere Anlagen in Betrieb genommen werden bzw. noch nicht komplett registriert sind.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Mögliche Gewinnbeteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach EEG*
* Voraussetzung einer möglichen finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegen keine Daten aus der EEG-Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge und es erfolgt keine Zuordnung zur Kommunalen Teilhabe.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Photovoltaikanlagen
Für diese Region gibt es keine Photovoltaikanlagen mit Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung nach EEG oder Sonderzahlung nach BbgEESG.
Datenquellen
| Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber - EEG-Jahresabrechnung - Bewegungsdaten - 2021, Energieagentur Brandenburg - eigene Aufbereitung (Stand: 29.07.2022) |
| Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber - EEG-Jahresabrechnung - Bewegungsdaten - 2022, Energieagentur Brandenburg - eigene Aufbereitung (Stand: 31.07.2023) |
| Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber - EEG-Jahresabrechnung - Bewegungsdaten - 2023, Energieagentur Brandenburg - eigene Aufbereitung (Stand: 16.09.2024) |
| Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber - EEG-Jahresabrechnung - Bewegungsdaten - 2024, Energieagentur Brandenburg - eigene Aufbereitung (Stand: 15.09.2025) |
| Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Stand: 01.02.2026), Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur - Korrektur durch Energieagentur Brandenburg (Stand: 01.02.2026) |