Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll. Die Wärmewende ist ein integraler Baustein zur Erreichung dieses Ziels. Die Kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument dar, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung flächendeckend sicherzustellen.

Was ist Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist als strategischer Fahrplan zu verstehen, der das Ziel verfolgt, bis 2045 eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet zu planen. Aufgabe der Kommune ist es, federführend die Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur voranzubringen und die wesentlichen Akteure zu bündeln. Der Wärmeplan soll zukünftig fortgeschrieben werden und ist somit ein langfristiges Instrument.
Die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung:
- Bestandsanalyse: Georeferenzierte Darstellung von Wärmebedarf und -verbrauch, Wärme- und Kälteinfrastruktur
- Potenzialanalyse: Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und Potenzialen für Erneuerbare Energien und Abwärme
- Szenarioentwicklung: Entwicklung eines räumlich dargestellten Szenarios mit Eignungsgebieten für zentrale und dezentrale Lösungen (Zonierung)
- Wärmewende-Strategie: Erstellung eines Wärmeplans mit Maßnahmenkatalog

Mehrwert für alle Akteure
- Planungssicherheit für Stadtentwicklung, Gebäudeeigentümer, Netzbetreiber
- Vermeidung von Fehlinvestitionen durch koordinierte strategische Planung
- Erschließung ungenutzter Potenziale durch flächendeckende Planung unter Einbeziehung aller Akteure
- Wertschöpfung vor Ort durch Investitionen in neue Anlagentechnik und Wärmenetze
- Stabile Wärmekosten durch Unabhängigkeit und Vermeidung von Emissionskosten
- Akzeptanz für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung wird durch die Beteiligung vieler Akteure, insbesondere der Öffentlichkeit, verstärkt
Die Kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich per Bundesgesetz für Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl verpflichtend.
Das Gesetz wird derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet. Anschließend wird die Verpflichtung durch das Bundesgesetz durch die Länder umgesetzt und an die Kommunen weitergegeben werden.
Aktueller Stand: Kabinettfassung: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Stand 16. August 2023)
Das Faktenpapier der Energieagentur des Landes Brandenburg zur Kommunalen Wärmeplanung liefert wertvolle Informationen zum aktuellen gesetzliche Stand und zu organisatorischen Fragen.
Faktenpapier der Energieagentur des Landes Brandenburg zur Kommunalen Wärmeplanung