Kommunale Teilhabe

Brandenburg setzt sich aktiv für die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende ein. Mit dem Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (BbgEESG) wurden das Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) zusammengeführt. Gemäß dem „Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG)“ sind die Betreiber der Anlagen dazu verpflichtet, finanzielle Abgaben an die Standortkommunen zu leisten. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz erneuerbarer Energien.

Darüber hinaus ermöglicht § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Kommunen eine direkte finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Dies bietet eine zusätzliche Chance für Kommunen, durch Mitbestimmung und wirtschaftliche Teilhabe von den Erträgen lokaler Energieprojekte zu profitieren.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, wie Ihre Gemeinde von diesen gesetzlichen Regelungen Gebrauch machen kann.

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen nach dem BbgEESG und der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG.

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen nach dem BbgEESG und der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG.

Anlagen, bei denen Gemeinden für eine jährliche Sonderzahlung nach BbgEESG anspruchsberechtigt sind und für die eine mögliche finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG in Frage kommt, werden in dieser Karte dargestellt.

Der Steckbrief stellt für auswählbare Gebiete die mögliche finanzielle Beteiligung am Ausbau der Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen dar.