Kommunale Teilhabe

Brandenburg setzt sich aktiv für die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende ein. Mit dem Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) und dem Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVFAG) schafft das Land klare Rahmenbedingungen, um Gemeinden an den wirtschaftlichen Erträgen von Windenergie- und Photovoltaikprojekten zu beteiligen. Diese Gesetze verpflichten Betreiber, finanzielle Abgaben an die Standortkommunen zu leisten, was die regionale Wertschöpfung stärkt und die Akzeptanz erneuerbarer Energien fördert.

Darüber hinaus ermöglicht § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Kommunen eine direkte finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Dies bietet eine zusätzliche Chance für Kommunen, durch Mitbestimmung und wirtschaftliche Teilhabe von den Erträgen lokaler Energieprojekte zu profitieren.

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, wie Ihre Gemeinde von diesen gesetzlichen Regelungen Gebrauch machen kann.

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen nach dem Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetz und der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen nach dem Brandenburger Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz und der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Der Steckbrief stellt für auswählbare Gebiete die potenzielle Gewinnbeteiligung am Ausbau der Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen dar.

Anlagen, für die eine finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG in Frage kommt oder bei denen Gemeinden für eine jährliche Sonderzahlung nach BbgWindAbgG anspruchsberechtigt sind, werden in dieser Karte dargestellt.