Brandenburg setzt sich aktiv für die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende ein. Mit dem Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (BbgEESG) wurden das Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) zusammengeführt. Gemäß dem „Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG)“ sind die Betreiber der Anlagen dazu verpflichtet, finanzielle Abgaben an die Standortkommunen zu leisten. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz erneuerbarer Energien.
Darüber hinaus ermöglicht § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Kommunen eine direkte finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Dies bietet eine zusätzliche Chance für Kommunen, durch Mitbestimmung und wirtschaftliche Teilhabe von den Erträgen lokaler Energieprojekte zu profitieren.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, wie Ihre Gemeinde von diesen gesetzlichen Regelungen Gebrauch machen kann.