Windkraftanlagen

Loading...

Darstellung der in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung), Anlagen mit Zuschlagserteilung nach Ausschreibungsverfahren EEG und Anlagen nach der Zuordnung Windenergieanlagenabgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur.

Darstellung der geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (laufende Aktualisierung, Zeitpunkt der Aktualisierung siehe Detailinformation bei den Einzelanlagen unter weiterführende Informationen).

Voraussetzung einer möglichen finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Windkraftanlage und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegen keine Daten aus der EEG-Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge und es erfolgt keine Zuordnung zur Kommunalen Teilhabe.


Zeichenerklärung: (v) = vorläufige oder unvollständige Daten

Installierte Leistung
Altersklasse
Betriebszustand
Anspruchsgrundlage

Weitere Informationen

Hintergrundkarten

Suchengine: © GeoBasis-DE/LGB/LS, dl-de/by-2-0, (Daten geändert)

    Darstellung der in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung), Anlagen mit Zuschlagserteilung nach Ausschreibungsverfahren EEG und Anlagen nach der Zuordnung Windenergieanlagenabgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur.

    Darstellung der geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (laufende Aktualisierung, Zeitpunkt der Aktualisierung siehe Detailinformation bei den Einzelanlagen unter weiterführende Informationen).

    Voraussetzung einer möglichen finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Windkraftanlage und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegen keine Daten aus der EEG-Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge und es erfolgt keine Zuordnung zur Kommunalen Teilhabe.


    Zeichenerklärung: (v) = vorläufige oder unvollständige Daten

    Georeferenzierte Darstellung von Windkraftanlagen. #Steckbrief kommunale Teilhabe #BbgWindAbgG #EEG §6 #Windgeschwindigkeit #in Betrieb #genehmigt #geplant #in Planung #jahresweise