Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen
Kurzpapier vom IÖW, IKEM und BBH mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen
Kurzpapier vom IÖW, IKEM und BBH mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen
Mit dem § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 wurde eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort wirkungsvoll zu verbessern.
Die Fachagentur Windenergie an Land hat gemeinsam mit deren Mitgliedern einen Mustervertrag für die kommunale Beteiligung an Windenergieanlagen erstellt. Den Mustervertrag und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website der Fachagentur Windenergie an Land.
Der Leitfaden des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gibt ausführliche und verständliche Informationen für Investorinnen und Investoren oder interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes „Operationalisierung des Klimaschutzes im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien - Strategien für akzeptable Lösungen vor Ort" hat zum Gegenstand Werkzeuge zu entwickeln, um Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern dabei zu helfen, in konfliktbehafteten Situationen um Anlagen der erneuerbaren Energien zu gemeinsamen Lösungen zu finden. Als exemplarischer Energieträger zur Entwicklung des Lösungsmodells wurde die Windenergie an Land ausgewählt. Das Handlungsmodell wurde digital als Scrollytelling umgesetzt. Das Format bietet eine unterhaltsame Mischung aus Information und Beratung.