Förderung

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. 

Dazu zählen unter anderem:

  • die Vorverkabelung
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
  • die technische Ausrüstung
Zum Förderprogramm

Zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätsangebote im kommunalen ÖPNV hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die Richtlinie "Mobilität II" veröffentlicht. Gefördert werden u.a. emissionsfreie Fahrzeuge und Infrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 80%. Das Programm läuft bis Ende 2027.

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