Steckbrief Kommunale Teilhabe
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Landkreis Elbe-Elster
Jährliche Sonderzahlung nach BbgWindAbgG
Darstellung der in Betrieb und in Planung befindlichen Anlagen, Anlagen mit Zuschlagserteilung nach Ausschreibungsverfahren EEG und Anlagen nach der Zuordnung Windenergieanlagenabgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Das dargestellte laufende Berichtsjahr ist unvollständig, da noch weitere Anlagen in Betrieb genommen werden.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Windkraftanlagen.
Link zum Gesetz: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwindabgg
Mögliche Gewinnbeteiligung an Windkraftanlagen nach EEG*
* Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Windkraftanlage und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegen keine Daten in der Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge. Ist keine Veräußerungsform der Stromeinspeisung bekannt, erfolgt keine Schätzung der erzeugten Strommenge.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Windkraftanlagen.
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html
Für diese Region gibt es keine Windkraftanlagen mit Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung nach EEG oder Sonderzahlung nach BbgWindAbgG.
Jährliche Sonderzahlung nach BbgPVAbgG
Darstellung der in Betrieb und in Planung befindlichen Anlagen und Anlagen nach der Zuordnung Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Das dargestellte laufende Berichtsjahr ist unvollständig, da noch weitere Anlagen in Betrieb genommen werden.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Link zum Gesetz: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpvabgg
Mögliche Gewinnbeteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach EEG*
* Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber. Nur eine solche Vereinbarung führt zu einem Zahlungsanspruch. Die vorliegenden Angaben dienen der Orientierung; ausgewiesen sind die Beträge, die bei einer vereinbarten Zahlung von 0,2 Cent pro kWh möglich wären. Berechnet werden die Werte auf Grundlage der EEG-Jahresabrechnung (Veräußerungsform Einspeisevergütung) nach den erzeugten Strommengen pro Windkraftanlage und der in Betrieb befindlichen Anlagen auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Liegt keine Jahresabrechnung vor, erfolgt eine Schätzung der erzeugten Strommenge. Ist keine Veräußerungsform der Stromeinspeisung bekannt, erfolgt keine Schätzung der erzeugten Strommenge.
Keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Anspruch auf korrekte Verortung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html
Für diese Region gibt es keine Photovoltaikanlagen mit Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung nach EEG oder Sonderzahlung nach BbgPVAbgG.