Förderung

Förderung über die Kommunalrichtlinie (2022) *

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für

  • Fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister zur
    • Planerstellung
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit

 

Wer wird gefördert?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse aus diesen

 

Wie hoch ist die Förderung?                    

**Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt. Für Brandenburg betrifft dies: LK Elbe-Elster, LK Oberspreewald-Lausitz, LK Dahme-Spreewald, LK Spree-Neiße, Stadt Cottbus
  Förderquote Förderquote für finanzschwache Kommunen**
bis 31.12.2023 90% 100%
ab 01.01.2024 60% 80%

* Stand 09.01.2023. Aktuellste Informationen finden Sie hier.

In Zusammenspiel mit der Förderung zur strategischen Planung sind folgende Förderung für die Umsetzung interessant:


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