Solarstrom lohnt sich auch wirtschaftlich. Aus diesem Grund gibt es für Photovoltaikanlagen aktuell keine staatliche Investitionsförderung mehr. Die KfW unterstützt die Finanzierung mit zinsgünstigen Krediten. EEG-Anlagen erhalten eine Einspeisevergütung entsprechend der jeweiligen für das Inbetriebnahmedatum im EEG festgelegte Vergütungssätze.
Eine Einspeisevergütung für die Stromeinspeisung durch Photovoltaik in das öffentliche Stromnetz gibt es gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz.
Zinsgünstige Förderkredite der KfW gibt es für die Errichtung von Stromspeichern und PV-Anlagen.
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien im Land Brandenburg.
- Eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien)
- Ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
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