Förderung

Solarstrom lohnt sich auch wirtschaftlich. Aus diesem Grund gibt es für Photovoltaikanlagen aktuell keine staatliche Investitionsförderung mehr. Die KfW unterstützt die Finanzierung mit zinsgünstigen Krediten. EEG-Anlagen erhalten eine Einspeisevergütung entsprechend der jeweiligen für das Inbetriebnahmedatum im EEG festgelegte Vergütungssätze.

  1. Eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien)
  2. Ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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