Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz
Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (BbgPVAbgG) wurde am 25.01.2024 vom Landtag Brandenburg beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine jährliche Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Höhe von 2.000 Euro pro Megawatt installierte Leistung eingeführt, die ab 2025 in Betrieb gehen. Ziel ist es, die Akzeptanz für PV-FFA zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Anspruchsberechtigt für den „Solareuro“ sind die Gemeinden im Land Brandenburg, auf deren Gemeindegebiet sich die Photovoltaik-Freiflächenanlagen befinden. Die Abgabe wird anteilig entsprechend der installierten Leistung auf der jeweiligen Fläche gezahlt. Die Mittel sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen und sollen für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Photovoltaik vor Ort verwendet werden. Als konkrete Beispiele werden hier genannt: die Aufwertung des Ortsbildes, Bereitstellung von Informationen zu erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen, kommunaler Veranstaltungen, Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie zur Gründung oder zum Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften.
Das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz sieht kein Rangverhältnis bei Zahlungen nach § 6 EEG vor. Beide Zahlungen können nebeneinander Anwendung finden.