Kommunale Teilhabe

Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz

Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (BbgPVAbgG) wurde am 25.01.2024 vom Landtag Brandenburg beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine jährliche Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Höhe von 2.000 Euro pro Megawatt installierte Leistung eingeführt, die ab 2025 in Betrieb gehen. Ziel ist es, die Akzeptanz für PV-FFA zu erhöhen und die regionale Wertschöpfung zu steigern.

Anspruchsberechtigt für den „Solareuro“ sind die Gemeinden im Land Brandenburg, auf deren Gemeindegebiet sich die Photovoltaik-Freiflächenanlagen befinden. Die Abgabe wird anteilig entsprechend der installierten Leistung auf der jeweiligen Fläche gezahlt. Die Mittel sind vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen und sollen für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Photovoltaik vor Ort verwendet werden. Als konkrete Beispiele werden hier genannt: die Aufwertung des Ortsbildes, Bereitstellung von Informationen zu erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen, kommunaler Veranstaltungen, Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie zur Gründung oder zum Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften.

Das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz sieht kein Rangverhältnis bei Zahlungen nach § 6 EEG vor. Beide Zahlungen können nebeneinander Anwendung finden.

Finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG

Nach dem EEG gilt seit 01.01.2023: Anlagenbetreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Auch für bestehende Anlagen ermöglicht das EEG 2023 eine finanzielle Teilhabe der Kommunen auf freiwilliger Basis. Es können Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.

Die aktuelle Rechtslage zur finanziellen Beteiligung von Kommunen nach EEG 2023 hat die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern übersichtlich zusammengestellt.

Zur Unterstützung der Kommunen stellt die Internetseite SonneSammeln Musterverträge und Erläuterungen dazu zur Verfügung.  

 

Mustervertrag

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