Nutzungsarten

Es wird zwischen netzgekoppelten und Inselanlagen unterschieden. Bei einer netzgekoppelten Anlage wird der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei Inselanlagen wird der erzeugte Strom entweder direkt verbraucht oder in Akkumulatoren gespeichert.

Gebäudeintegrierte Anlagen

Ob eine Fläche den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage erlaubt, hängt von mehreren Standortfaktoren ab. Eher wenig geeignet sind zu steile oder flache Dächer, die Ausrichtung nach Norden oder gar ein schattenwerfender Bau in direkter Nachbarschaft. Ob Ihr Gebäude für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet ist, können Sie im Solaratlas Brandenburg prüfen.

  • Aufdachanlagen: Photovolatik-Anlage ist auf die Dachhaut aufgeständert
  • Dachintegrierte Anlagen: Photovolatik-Anlage übernimmt komplett die Funktionen des Daches
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Fassadenanlagen

Geeignete sind Fassaden, die nach Süd, Ost oder West orientiert sind

  • fassadenintegrierte Anlage (z.B. Fensterläden)
  • vor Fassade integriert

Organisationsmodelle

  • Bürgersolardächer und Bürgersolarstrom-Anlagen: Bei Bürgersolardächern und Bürgersolarstrom-Anlagen wird meist auf größeren Dachflächen (überwiegend bei öffentlichen Gebäuden wie z. B. Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder oder Rathäuser) eine PV-Anlage installiert. Die Finanzierung erfolgt über die Bürger/-innen, die an dem Projekt teilnehmen.
  • Mieterstrom: Mieterstromangebote sollen dazu beitragen, dass v. a. auch die Menschen in den Städten dezentral erzeugten Solarstrom beziehen können. Hierfür kommen unterschiedliche Akteure zusammen: Gebäudeeigentümer, Mieter und Anlagenerrichter. Über das EEG können Mieterstromanlagen durch einen Mieterstromzuschlag gefördert werden. So werden die Stromnetze entlastet, die Kosten für die Energiewende gesenkt und deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende beteiligt.
  • Minisolaranlagen: Inzwischen gibt es auch für sogenannte Stecker-Solaranlagen eine offizielle Regelung: Anlagen mit bis zu 600 W Modulleistung, die z. B. im Garten oder am Balkon installiert sind, dürfen direkt ins Hausnetz einspeisen. Die Anlagen bestehen aus einem Solarmodul, einem Modulwechselrichter und einer Steckverbindung. Beim Netzbetreiber muss die Installation gemeldet werden.
  • Prosumermodell: Hauseigentümer erzeugen am Gebäude Solarstrom, nutzen einen Teil selbst und speisen den Überschuss ins Netz.

Freiflächenanlagen

Freiflächenanlagen sind gebäudeunabhängige große PV-Anlagen.

Agri-Photovoltaik ist eine Sonderform, die neben der Stromerzeugung eine weitere landwirtschaftliche Nutzung damit eine Doppelnutzung ermöglicht. Die Module werden auf hohen Gestellen über den Anbauflächen angebracht, darunter kann wie gewohnt gewirtschaftet werden. Die Flächen unter den Modulen werden dabei teilweise verschattet. Eine andere Möglichkeit ist es, Photovoltaikmodule senkrecht als eine Art Zaun bzw. künstliche Hecke zu installieren. Sie bieten neben dem Stromertrag auch einen Windschutz für die Felder.

Organisationsmodelle

  • Anlagen mit einer Vergütung nach dem EEG, Projektentwickler müssen sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Das EEG sieht folgende Standort vor: Konversionsfläche, versiegelte Flächen, Randstreifen Autobahnen und Bahnstrecken und benachteiligte Gebiete, wenn diese die Bundesländer ausweisen.
  • Anlagen ohne EEG-Vergütung sind an die EEG-Flächenkulisse gebunden.

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