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Gebäudeintegrierte Anlagen
- Bei gebäudeintegrierten Anlagen richtet sich die Genehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung.
- Baugenehmigungsfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a der BbgBO Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von Gebäuden ausgenommen von Hochhäusern. Außerdem sind gebäudeunabhängige Anlagen mit einer Höhe von 3m und einer Länge von 9m baugenehmigungsfrei.