Genehmigung

Gebäudeintegrierte Anlagen

  • Bei gebäudeintegrierten Anlagen richtet sich die Genehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung.
  • Baugenehmigungsfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a der BbgBO Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von Gebäuden ausgenommen von Hochhäusern. Außerdem sind gebäudeunabhängige Anlagen mit einer Höhe von 3m und einer Länge von 9m baugenehmigungsfrei.
Solarkollektorfeld Senftenberg

Freiflächenanlagen

  • Große Solarthermieanlagen im Außenbereich richten sich nach den Erfordernissen der Bauleitplanung. Die jeweilige Kommune muss für Anlage Baurecht schaffen, das heißt, einen B-Plan beschließen, der die vorgesehen Flächen als Gewerbegebiet mit der Sondernutzung der solaren Wärmeerzeugung ausweist.

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