Genehmigung

Die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen sind in der Regel immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig nach § 4 BImSchG und der 4. BImSchV.

Zuständig ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

Weitere relevante Vorschriften:

  • BauGB und BbgBO (baurechtliche Genehmigung)
  • Düngerecht und Wasserrecht (Lagerung von Gärresten)
  • Abfallrecht (Verwertung von Substraten)

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