Genehmigung

Produktionsanlagen für Biokraftstoffe sind in der Regel BImSchG-genehmigungspflichtig, da sie chemische Prozesse beinhalten.

Erforderlich sind:

  • Genehmigung nach § 4 BImSchG
  • Baugenehmigung (BbgBO)
  • Chemikalien- und Gefahrstoffrecht (TRGS, AwSV)
  • Nachhaltigkeitsnachweis nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Der Nachweis der Treibhausgasminderung ist verpflichtend, wenn Biokraftstoffe auf die bundesweite THG-Quote angerechnet werden sollen.


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