Genehmigung

Die Genehmigungspflicht hängt von der Anlagengröße und der Einspeiseinfrastruktur ab. Erforderlich sind meist:

  • BImSchG-Genehmigung für die Biogasaufbereitungsanlage
  • Baugenehmigung für Gasleitungen, Speicher und technische Gebäude
  • Abstimmung mit Netzbetreibern (Einspeisung, Gasqualität, Druck)
  • Sicherheitsanforderungen nach Gas- und Wasserrecht

In Brandenburg sind neben den unteren Immissionsschutzbehörden auch der Netzbetreiber und das LfU wichtige Ansprechpartner.


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