Genehmigung

Die Genehmigung von Anlagen ist abhängig von der Leistung und dem Brennstoff der geplanten Anlage. 

  • Kleinfeuerungsanlagen (< 1 MW): Anzeige- oder Abnahmepflicht nach 1. BImSchV
  • Mittlere Feuerungsanlagen (> 1 MW): Genehmigung nach BImSchG
  • Baugenehmigung nach BbgBO (bei Neubau von Heizwerken oder Wärmenetzen)
  • Naturschutzrechtliche Prüfung bei Nutzung von Landschaftspflegematerial

In Brandenburg überwachen die unteren Immissionsschutzbehörden den Anlagenbetrieb.


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