Genehmigung

Bei der Realisierung von Vorhaben der Tiefengeothermie müssen verschiedene Landes- und Bundesgesetze beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem das Bundesberggesetz (BBergG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) sowie das Geologiedatengesetz (GeoIDG). Begleitend sind die Vorschriften des Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes zu beachten.

Alle geologischen Untersuchungen und Bohrungen müssen gemäß dem Geologiedatengesetz und/oder dem Bundesberggesetz dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Sollte die Bohrung in einem Teilgebiet nach dem Standortauswahlgesetz liegen, ist die Anzeige zur Bohrung mindestens 4 Wochen vor Bohrbeginn vorzunehmen. Die Anzeige erfolgt über das online Meldeverfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg.

Alle relevanten Richtlinien und Merkblätter in Zusammenhang mit dem Bau von geothermischen Anlagen mit einer Erdwärmebohrung stehen auf der Internetseite der LBGR als Download zur Verfügung.

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