Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nur anzeigepflichtige öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung. Eine lückenlose Meldung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ist nicht vorgeschrieben. Somit kann die Anzahl aller Ladesäulen (halböffentlich, öffentlich) in Deutschland höher sein als hier angegeben. „Ladepunkt“ ist nicht gleichbedeutend mit „Ladesäule“. Ladesäulen verfügen oft über mehr als einen Ladepunkt.
Datenquellen
- bnetza-4: Bundesnetzagentur, Datenabruf der Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen