Ladepunkte pro Einwohner

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nur öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. Eine lückenlose Meldung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur ist nicht vorgeschrieben. Somit kann die Anzahl aller Ladesäulen (halböffentlich, öffentlich) in Deutschland höher sein als hier angegeben. „Ladepunkt“ ist nicht gleichbedeutend mit „Ladesäule“. Ladesäulen verfügen oft über mehr als einen Ladepunkt.

Datenquellen

  • bnetza-4: Bundesnetzagentur, Datenabruf der Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen, Februar 2025
  • destatis-1: Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (EVAS-Nr. 12411), Juli 2024
Entwicklung der Ladepunkte pro Einwohner im Land Brandenburg und Deutschland
Jahr Land Brandenburg [Anzahl/Tsd. Einwohner] Deutschland [Anzahl/Tsd. Einwohner]
2016 0,020 0,080
2017 0,050 0,14
2018 0,14 0,24
2019 0,24 0,37
2020 0,37 0,54
2021 0,53 0,75
2022 0,71 1,1
2023 1,3 1,5
Monitoring der Energiestrategie, Diagramm: Entwicklung der Ladepunkte pro Einwohner #Verkehr #Elektromobilität